Mit Anwendung der ZeitTechnik sind zunächst alle Tätigkeiten unter Einbeziehung der technischen Systeme gemeint, um originäre betriebliche Aufgaben der Zeitwirtschaft zu bearbeiten.
Darüber hinaus nennen wir beispielsweise auch die Zeitbuchung eines Beschäftigten, die Abfrage des Saldos seines Zeitkontos oder das Lesen der gedruckten Monatsübersicht Anwendung.
Die Systembetreuung der ZeitTechnik durch MitarbeiterInnen einer EDV-Abteilung ist schließlich ebenso Anwendung wie die Kontrolle eines Betriebsrates, ob die Betriebsvereinbarung eingehalten wird.
Wenn Verantwortliche in einem Unternehmen darüber sinnieren, dass ein Zeiterfassungssystem oder ein Personaleinsatzplanungssystem notwendig ist, dann werden sie ziemlich genaue Überlegungen anstellen müssen. Es werden oft zunächst grobe betriebswirtschaftliche Überlegungen angestellt, welche die Rentabilität dieser Investition nachweisen helfen.
Zu einem sehr frühen Zeitpunkt sollten sie dann in die Anwendungsbetrachtung einsteigen. Jede Form der Anwendung sollte dabei berücksichtigt und durchdacht werden.
Die Ergebnisse der Überlegungen sollten schriftlich fixiert werden. Sie ergeben das Anwendungskonzept. Durch Einbeziehung des technischen Umfelds und weiterer Details entwickelt sich ein Betreiberkonzept. Diese Dokumente sind eine ideale Basis für die Aushandlung einer Betriebsvereinbarung und können sogar Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung werden. Die Betriebsvereinbarung liefert damit den letztendlich verbindlichen Rahmen für die Anwendung der ZeitTechnik in dem Unternehmen.