Ein Anwendungskonzept für ein ZeitTechnik-System definiert die Aufgaben, die mit dem ZeitTechnik-System unterstützt werden sollen, die einzelnen unterstützenden Funktionen des Systems und ihre Anwendung bei der Aufgabenerledigung sowie die Personen bzw. betrieblichen Funktionen, die das System nutzen und schließlich das Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte definiert.
Im Vergleich zum Betreiberkonzept wird es zeitlich später erstellt und geht tiefer in Details. Das Betreiberkonzept liefert mit den darin enthaltenen Vorstellungen für die Anwendung des ZeitTechnik-Systems den Rahmen für das Anwendungskonzept. Während der Unternehmer, möglichst in Kooperation mit dem Betriebsrat, das Betreiberkonzept entwickelt, ist es die Aufgabe einer Projektgruppe, das Anwendungskonzept zu erstellen.