Anforderungen an ZeitTechnik-Systeme sind Beschreibungen der Erwartungen, die mit der Einführung eines Systems gehegt werden. Die Anforderungen werden gewöhnlich in einem Pflichtenheft schriftlich dokumentiert und dem Anbieter als Vorgabe für die Systemgestaltung überreicht.
Alle Beschäftigten haben Anforderungen an die Technik. Diese formulieren sie jedoch nur selten offen und bewusst. Oft werden Sorgen und Ängste oder auch Hoffnungen und Wünsche genannt. Daraus lassen sich Anforderungen an die Technik ableiten. Die meisten werden aber ihre Meinungen für sich behalten, um nicht aufzufallen.
Betriebsräte verstehen sich oft als Schützer der Betroffenen, der Leidtragenden. Also stellen sie die Anforderungen im Sinne derjenigen, die sie nicht selbst stellen können oder wollen. Das gelingt nicht immer im gewünschten Maß und trifft nicht immer die Ansichten derjenigen, die geschwiegen haben.
Besser ist es, wenn Betriebsräte dafür sorgen, dass die Betroffenen zu Beteiligten werden, die ihre Anforderungen selbst formulieren. Ein Betriebsrat kann die Beteiligung organisieren. Er kann mit dazu beitragen, dass niemand auf Grund seiner Meinungsäußerung negative Folgen erleidet.