Die Idee des organisierten, fortlaufenden Monitorings von Betriebsvereinbarungen bzw. den darin geregelten ZeitTechnik-Systemen ist noch neu und erst in Ansätzen durch moderne Betriebsvereinbarungen praktisch umgesetzt. Bei dem Monitoring von ZeitTechnik-Systemen wird sinnvollerweise halbjährlich oder jährlich
Durchgeführt wird ein Monitoring durch eine betriebliche Gruppe, die normalerweise aus der Projektgruppe hervorgegangen ist. In dieser Monitoringgruppe von drei bis fünf MitarbeiterInnen des Unternehmens sollten auf jeden Fall ein Betriebsratsmitglied, ein Vertreter der Geschäftsleitung mit Entscheidungsbefugnis in Bezug auf das technische System, sowie eine Person mit praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem System mitwirken.