Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn die Mitarbeiter/innen ihre individuelle regelmäßige Arbeitszeit teilweise zu Hause und teilweise im Betrieb erbringen. Die häusliche Arbeitsstätte muss entsprechend vom Betrieb ausgestattet sein und ist in der Regel über elektronische Kommunikationsmittel mit dem Betrieb verbunden.