Anwesenheitszeiterfassung bedeutet die Erfassung der Zeiten, die der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin im Betrieb verbringt. Das sind die Zeiten von Kommen bis Gehen, evtl. reduziert um Pausenzeiten. Die Anwesenheitszeiterfassung differenziert nicht nach Normal-, Über-, Mehr- oder Pausenzeiten.