Der tägliche Arbeitsbeginn kann durch ein hinterlegtes Arbeitszeitmodell bestimmt werden.
Als Arbeitsbeginn kann aber auch gelten die Kommt-Buchung, jener Zeitpunkt, für den bei einer/m bestimmten MitarbeiterIn der Beginn der täglichen Arbeitszeit festgelegt wird, nachdem ein Zeiterfassungsgerät betätigt wurde.
Der Arbeitsbeginn kann also sowohl durch Messung eines an einer bestimmten Stelle im Betrieb installierten Erfassungsgeräts festgestellt werden, als auch durch Definitionsentscheidungen der Betriebsparteien, bei denen ergänzend innerbetriebliche Wegezeiten, Rüst-, Wasch- und Umkleidezeiten berücksichtigt werden können.


