Das Arbeitsende entspricht der Definition von Arbeitsbeginn. Durch Festlegung eines Arbeitszeitmodells in einer Betriebsvereinbarung kann bestimmt werden, was das tägliche Arbeitsende ist, aber auch durch Messung der täglichen Geht-Buchung, nachdem ein Zeiterfassungsgerät betätigt wurde. Auch hier ist zu entscheiden, wie innerbetriebliche Wegezeiten, Rüst-, Wasch- und Umkleidezeiten berücksichtigt werden.