Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin zu einer entgeltlichen Arbeit verpflichtet. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung des Arbeitslohnes. Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich formfrei, muss also nicht schriftlich abgeschlossen werden. Er ist ein gegenseitiger Vertrag, der eine besondere Art des Dienstvertrages darstellt. Auch wenn dies nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden ist, löst ein Arbeitsvertrag besondere Pflichten aus wie z. B. auf Seiten des Arbeitnehmers die Treuepflicht und die Gehorsamspflicht. Dem Arbeitgeber obliegt insbesondere die Fürsorgepflicht. Außerdem bestimmen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrages. Ein Arbeitsvertrag wird durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder durch Zeitablauf beendet. Er endet auch durch den Tod des Arbeitnehmers. Keine Beendigung erfolgt jedoch bei einem Betriebsübergang.
In einem Arbeitsvertrag sollten auf jeden Fall die Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt und der Ort der Arbeitsleistung geregelt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, sich noch über folgende Punkte zu einigen: Urlaub, Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Verpflichtung zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit, Kündigungsfristen und Kündigungsformen sowie eine betriebliche Altersversorgung.
Siehe auch Nachweisgesetz.