Die Arbeitszeit ist im Sinne von § 2, 1 die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Bezüglich der Festlegung der Arbeitszeit hat der Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht. Die gesetzlich geregelte Arbeitszeit beträgt pro Tag 8 Stunden und kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein Ausgleich derart erfolgt, dass innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten werden.
Privatrechtlich (Vergütung):
Arbeitszeit ist die Zeit, für die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ihre Arbeitsleistung anbieten und für die sie Entgelt erhalten.
Die Bedingungen dafür ergeben sich aus dem Tarif- und dem Arbeitsvertrag und aus anderen betrieblichen Regelungen.
Öffentlich-rechtlich:
Arbeitszeit setzt die Grenzen, innerhalb derer ein Arbeitnehmer maximal arbeiten darf.
Die Bedingungen dafür setzt vor allem das ArbZG und andere Vorschriften über Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung.