Die Dauer der Arbeitszeit ist die vertragliche Bezugsgröße für die Ermittlung des Einkommens. Sie wird (als chronometrische Arbeitszeit) üblicherweise in Wochenstunden angegeben, basiert vielfach auf Tarifverträgen und wird innerbetrieblich als "betriebsübliche" Vollzeitarbeit in Vereinbarungen umgesetzt. Teilzeitarbeit beruht demgegenüber häufig auf arbeitsvertraglichen Grundlagen, soweit sie nicht in kollektive betriebliche Arbeitszeitmodelle eingebunden ist.