Ein/e Arbeitnehmer/in hat in der Regel gegenüber dem Arbeitgeber einen Arbeitszeitnachweis zu erbringen. Dieses ist ein Dokument, das die Arbeitstage und die Arbeitszeiten bzw. Anwesenheitszeiten belegt.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitszeitnachweis über die Tage zu führen, an denen die ArbeitnehmerInnen mehr als 8 Stunden gearbeitet haben (§16 ArbZG).


