Formen von Arbeitszeitverkürzung sind u. a. die Verkürzung der tariflich festgelegten Arbeitszeit, die Verlängerung des Urlaubs, die Verkürzung der Lebensarbeitszeit durch Vorruhestand oder Altersteilzeit, kürzere Arbeitszeiten für besonders belastete Gruppen wie z. B. Schichtarbeiter sowie die Reduzierung der Arbeitszeit in besonderen sozialen Situationen wie z. B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Befristete Arbeitszeitverkürzung, ohne oder mit Lohnausgleich, hat in der Regel die Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen zum Ziel.