Bei Arbeitsverträgen mit Bandbreitenregelungen handelt es sich um Teilzeitarbeitsverhältnisse, bei denen nicht nur die Lage und Verteilung der Arbeitszeiten flexibel gestaltbar ist, sondern die Dauer der vereinbarten Arbeitszeit selber innerhalb einer Spanne variabel bleibt. Da solche Modelle zu einer unkalkulierbaren Einkommenssituation führen, sind sie bei ArbeitnehmerInnen unbeliebt und meistens innerbetrieblich nicht im Konsens einzuführen.