Die Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, der die betrieblichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse kollektivrechtlich regelt. Nach erlangt die Betriebsvereinbarung ihre Wirkung unmittelbar und zwingend für sämtliche Arbeitsverhältnisse, die von ihr erfasst werden. Damit gilt sie unabhängig vom Arbeitsvertrag, sogar ohne Wissen und Willen auch für neu eintretende ArbeitnehmerInnen.