Als Dienstgang wird eine Zeitspanne der täglichen Arbeitszeit bezeichnet, in der eine außerbetriebliche Arbeitsleistung erbracht wird. Wenn der Dienstgang am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegt, kann im elektronischen Zeiterfassungssystem für diesen Tag die Kommt- oder die Geht-Buchung fehlen. Die zeitliche Bewertung des Dienstgangs muss nachträglich in das Zeiterfassungssystem eingegeben werden.
Wenn ein Dienstgang nicht im System vermerkt ist oder für die betreffenden MitarbeiterInnen keine sogenannte Dienstgangberechtigung im System vermerkt ist, kann es sein, dass eine Kernzeitverletzung protokolliert wird.


