Freizeitentnahme dient dem Abbau von Zeitguthaben. An Freizeittagen oder bei Freischichten wird eine Arbeitskraft nach Absprache oder per Genehmigung ganztägig oder halbtägig von der Arbeitsleistung befreit, ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen.

Der Abbau von Zeitguthaben ist nur möglich, wenn den Beschäftigten angemessene Freiräume zur Freizeitnahme ermöglicht werden. Das Anmelde- und Genehmigungsverfahren sollte unbürokratisch gestaltet werden.

Häufig wird der Wunsch nach Freizeitentnahme mit Blockfreizeiten und Brückentagen verbunden.