Die Geltungsdauer eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung legt deren zeitliche Wirksamkeit fest. Sie reicht von Inkrafttreten bis zum Auslaufen einer Regelung. Das Auslaufen kann durch eine von vornherein befristete Laufzeit ausgelöst werden oder aufgrund Kündigung durch eine der Vertragsparteien eintreten. Die möglichen Kündigungsfristen ergänzen als Vereinbarungsgegenstand die Geltungsdauer. Wesentliches Vertragselement ist die Entscheidung darüber, ob die Vereinbarung nach Auslauf der Geltungsdauer einer Nachwirkung unterliegen sollen, also die Vertragsparteien bis zum Abschluss einer neuen Regelung weiter an deren Inhalte gebunden sind.


