Das Günstigkeitsprinzip ist ein Rechtsgrundsatz, der vorschreibt, dass vom Tarifvertrag abweichende Abmachungen nur zulässig sind, soweit sie eine Änderung der Regelungen zugunsten der ArbeitnehmerInnen enthalten. Strittig ist im Einzelfall, was günstiger im Sinne dieses Prinzips ist.