Heimarbeit oder außerbetriebliche Arbeitsstätten liegen dann vor, wenn MitarbeiterInnen ganz oder teilweise ihre individuelle regelmäßige Arbeitszeit zu Hause leisten.
Heimarbeit oder außerbetriebliche Arbeitsstätten liegen dann vor, wenn MitarbeiterInnen ganz oder teilweise ihre individuelle regelmäßige Arbeitszeit zu Hause leisten.