Insolvenz ist der wirtschaftliche Zustand, in dem ein Schuldner zahlungsunfähig geworden ist. Bei einer Kapitalgesellschaft spricht man dann von Überschuldung. Insolvenz (früher auch: "Konkurs") tritt ein durch

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers,
  • Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder
  • vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt.