Unter der Kappungsgrenze versteht man den übertragbaren Höchstbetrag des Zeitsaldos. Noch immer bestehen in vielen Unternehmen Regelungen, nach denen darüber liegende Zeitguthaben (vom Zeiterfassungssystem) automatisch und ersatzlos gestrichen werden.
Dies ist rechtlich umstritten, unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten auf jeden Fall fragwürdig, stellt aber vor allem auch betriebspolitisch keine elegante Lösung dar. Damit wird der Herausforderung ausgewichen, das Zeitkonto sowohl aus der Sicht der MitarbeiterInnen als auch der Sicht des Betriebes planmäßig und sinnvoll auszusteuern.


