Ein Arbeitsverhältnis kann durch ordentliche Kündigung nur unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen beendet werden, die entweder gesetzlich, tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich vereinbart sein können. Kündigungsfristen sind in der Regel gestaffelt; sie richten sich nach der Dauer der anrechenbaren Betriebszugehörigkeitszeiten und/oder dem Lebensalter. Die grundlegenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt, hier speziell in § 622 BGB (siehe Kündigungsschutzgesetz). Die Fristen sind auch bei einer Änderungskündigung (§ 2 KSchG) einzuhalten, etwa wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einseitig geändert werden soll.
Während einer Probezeit gelten meist kürzere Kündigungsfristen. Nur bei außerordentlicher Kündigung ("aus wichtigem Grund") ist keine Frist vorgeschrieben (§ 626 BGB).


