Der Manteltarifvertrag umfasst das ganze Spektrum der allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Mehrarbeit, Zuschläge und Vereinbarungen über Akkord. Auch die Einstufung der MitarbeiterInnen in die Vergütungsgruppen sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall legen die Verträge fest.