Minusstunden sind die in einem Zeitkonto ausgewiesenen Stunden, für die die vertraglich geschuldete (und regelmäßig bezahlte) Arbeitszeit noch nicht erbracht wurde. Sie sind definitionsmäßig von anderen Fehlzeiten, vor allem von Kurzarbeit, zu unterscheiden, für die gesonderte Regelungen und Zuschussbedingungen vom Arbeitsamt gelten.

Keine Minusstunden im Sinne eines Arbeitszeitkontos sind also

  • bezahlte Ausfallzeiten wegen Krankheit, Urlaub oder Feiertagen,
  • Freistellungsansprüche aufgrund Tarifvertrag oder anderen gesetzlichen Regelungen,
  • persönlich verschuldete Fehl- und Versäumniszeiten.