Eine Öffnungsklausel ist eine Bestimmung in einem Tarifvertrag, die den Tarifvorrang zu einzelnen Tarifbestimmungen lockert und einen ergänzenden Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder auch eine individuelle Regelung durch den Arbeitsvertrag zulässt.
Öffnungsklauseln können sich auf tarifliche Rahmenbestimmungen beziehen, die bewusst keine abschließende Regelungen vorsehen, sondern betrieblich konkretisiert und umgesetzt werden müssen, wie z. B. Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Sie können auch zum Zweck der Beschäftigungssicherung das Unterschreiten tariflich verbindlich vereinbarter Standards der Wochenarbeitszeit oder eine andere Verteilung zulassen, z. B. in wirtschaftlichen Krisensituationen oder in Klein- und Mittelbetrieben.


