Es kann in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden, dass eine gesonderte Pausenzeiterfassung vorgenommen wird. Damit wird die bezahlte und bewertete Arbeitszeit von der unbezahlten Pausenzeit unterschieden.
Wirklich erforderlich ist eine gesonderte Buchung von Pausen-Anfang und Pausen-Ende, die ja auch mit Kosten, Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand verbunden ist, nur dann, wenn die ArbeitnehmerInnen ihre Pausenzeiten nach Lage und Dauer individuell gestalten können.
Zu klären ist auch, welches Verfahren der Pausenbuchung vereinbart wird, und wo eventuell zu nutzende Buchungsterminals unter dem Gesichtspunkt von Wegezeiten, Reinigungs- und Umkleidezeiten sinnvollerweise installiert sein sollten.


