Ein Pausenfenster ist eine Zeit, in der während des Arbeitstages die Lage der Pause nach Bedarf frei gewählt werden kann.

Wenn ArbeitnehmerInnen individuelle Gestaltungsfreiheiten bei der Realisierung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen haben, können diese durch Rahmenregelungen gelenkt und mit anderen Kernzeiten und Funktionszeiten abgestimmt werden. Bei einer flexiblen Arbeitszeitregelung sind unterschiedliche Pausenmodelle denkbar:

  • Eine fest definierte Pausendauer mit einer festen Lage;
  • eine fest definierte Pausendauer, die aber in ihrer Lage von MitarbeiterInnen innerhalb eines Pausenfensters (von 60 oder 120 Minuten) nach Bedarf gewählt werden; oder
  • eine flexible Pause, die sowohl in der Dauer als auch in der Lage frei gestaltet werden kann, eventuell ebenfalls in einem Pausenfenster, z. B. zwischen 11.30 Uhr und 14.30 Uhr, in dem sinnvollerweise auch die Dienstleistungsfunktionen einer Kantine oder eines Catering-Service garantiert werden.