Personaleinsatzplanung oder Schichtplanung sind die betrieblichen Aufgaben, die einer Person einen Arbeitsplatz zu bestimmten Zeiten zuweisen. Diese Aufgabe ist immer dann auszuführen, wenn die individuellen Arbeitszeiten der verfügbaren Arbeitskräfte nicht identisch sind mit den Betriebszeiten des Unternehmens.
Hat ein Unternehmen z. B. werktäglich eine 14-stündige Betriebszeit von 6 bis 20 Uhr, aber die ArbeitnehmerInnen Arbeitsverträge, die eine 7-stündige Arbeitszeit pro Werktag festlegen, dann müssen durch die Personaleinsatzplanung einige ArbeitnehmerInnen in der Zeit von 6 bis 13 Uhr, andere von 13 bis 20 Uhr eingeplant werden. Man spricht dann auch von Früh- und Spätschicht und der Planungsvorgang wird Schichtplanung genannt.
Dieses einfache Beispiel erläutert lediglich das Prinzip der Personaleinsatzplanung, in der Realität ist die Aufgabe zumeist so komplex, dass sie nicht ohne entsprechende Computerwerkzeuge ausgeführt werden kann (Personaleinsatzplanungssysteme).