Eine Rahmen-Betriebsvereinbarung ist eine Form der Betriebsvereinbarung, die umfassende Aspekte zu einem Themenbereich regelt. Sie ermöglicht den betrieblichen Sozialpartnern, allgemeine Regelungen zu treffen, um anschließend in weiteren Betriebsvereinbarungen Details zu vereinbaren.

In EDV-Rahmen-Betriebsvereinbarungen wird z. B. der grundsätzliche Umgang mit EDV im Unternehmen festgelegt: Datenschutz, Arbeitsschutz, Qualifizierung, Bestandteile der Systemdokumentation, etc. In System-Betriebsvereinbarungen werden dann zu einzelnen EDV-Systemen, z. B. zu einem Zeiterfassungssystem, die einzelnen Aspekte systemspezifisch verfeinert. So kann z. B. eine Regelung in der Rahmenvereinbarung zum Datenschutz, die personenbezogene Auswertungen allgemein verbietet, in der Systemvereinbarung präzisiert werden oder durch Ausnahmeregelungen abgeschwächt werden.

Rahmen-Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit können z. B. den maximalen Rahmen von Ampelkonten definieren, der dann in abteilungsspezifischen Betriebsvereinbarungen vollständig oder nur teilweise ausgeschöpft wird.