Durch Mitsprache- und Reklamationsrechte kann im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle sichergestellt werden, dass die ArbeitnehmerInnen immer gut informiert und an Entscheidungen beteiligt werden sowie rechtzeitig Gelegenheit haben, Zeitwünsche vorzutragen und auf die Einsatzplanung Einfluss zu nehmen.