Die Ruhezeit ist die Zeit nach Abschluss der werktäglichen Arbeitszeit, innerhalb der keine weitere Arbeitsleistung erfolgen darf. Nach § 5 ArbZG bezeichnet das die Zeit vom Ende der Arbeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit.
Die Ruhezeit ist die Zeit nach Abschluss der werktäglichen Arbeitszeit, innerhalb der keine weitere Arbeitsleistung erfolgen darf. Nach § 5 ArbZG bezeichnet das die Zeit vom Ende der Arbeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit.