Rundungszeiten können im Rahmen eines elektronischen Zeiterfassungssystems definiert werden. Es handelt sich dabei um zwischen den Betriebsparteien vereinbarte und definierte Berechnungs- und Bewertungsgrößen innerhalb eines Zeiterfassungssystems, die dazu führen, dass Zeitbuchungen immer nur in Schritten von ein, zwei, drei oder fünf Minuten, vielleicht aber auch in Einheiten von 15 oder 30 Minuten verrechnet werden. Sofern ein Zeiterfassungssystem mit Rundungsregeln arbeitet, sind diese flexibel einstellbar. Sowohl das Aufrunden als auch das Abrunden von Arbeitszeiten ist möglich.


