Die Saldogrenze begrenzt das Volumen des Zeitsaldos, das am Ende eines Ausgleichszeitraums in die Folgeperiode übertragen werden kann. Wird dieser Saldo überschritten, weil er nicht vorher durch Freizeit oder durch finanzielle Zahlungen ausgeglichen wurde, entsteht ein Regelungs- und Entscheidungsproblem (siehe auch Kappungsgrenze). In der Praxis ist die Überschreitung der Saldogrenze nach oben der weit häufigere Tatbestand. Eine Unterschreitung der Minusstunden ist zwar theoretisch denkbar, wird aber sowohl von ArbeitnehmerInnen subjektiv vermieden als auch vom Betrieb in der Regel nicht geduldet.