Unter einem Saldoübertrag versteht man das Akzeptieren einer Über- oder Unterschreitung des zulässigen Saldos am Ende des Ausgleichszeitraums (siehe auch Planung). Dieses kann ausnahmsweise im Einzelfall und in betrieblichen Sondersituationen, die beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung nicht voraussehbar waren, sinnvoll sein, wenn zeitnah ein Abbau der Plusstunden geplant und erreicht werden kann.


