Samstagsarbeit: Während das Arbeitszeitrecht und auch das Urlaubsrecht üblicherweise von einer Arbeitswoche mit sechs "Werktagen" ausgehen, bei der nur der Sonntag einen gesonderten Status hat, sehen die meisten Tarifverträge eine Arbeitsverteilung auf fünf Arbeitstage vor. Der Samstag gilt danach (in den meisten Wirtschaftsbereichen) nicht als regulärer Arbeitstag. Er ist im letzten Jahrzehnt immer wieder zur Disposition gestellt worden. Bis Mitte der neunziger Jahre ist das Ansinnen einer regulären Sechs-Tage-Produktionswoche von den Belegschaften und ihren Interessenvertretungen größtenteils abgewehrt worden. Mit der weiteren Öffnung der Tarifverträge wird Samstagsarbeit allerdings wieder verstärkt eingeführt.


