Der Tarifvertrag ist der schriftliche Vertrag zwischen Tarifvertragsparteien:

  • einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden einerseits und
  • einer oder mehreren Gewerkschaften andererseits.

Er kann folgende Inhalte umfassen:

  • Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien;
  • Rechtsnormen über
    • den Abschluss von Arbeitsverhältnissen,
    • die Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
    • den Inhalt von Arbeitsverhältnissen (z. B. Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub); sowie
  • Rechtsnormen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.

Die Wirkung und Bedeutung von Tarifverträgen, die Rechtsstellung der Tarifparteien und Rahmenbedingungen für das Zustandekommen von Tarifabschlüssen sind im Tarifvertragsgesetz (TVG) niedergelegt.