Der Tarifvertrag ist der schriftliche Vertrag zwischen Tarifvertragsparteien:
- einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden einerseits und
- einer oder mehreren Gewerkschaften andererseits.
Er kann folgende Inhalte umfassen:
- Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien;
- Rechtsnormen über
- den Abschluss von Arbeitsverhältnissen,
- die Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
- den Inhalt von Arbeitsverhältnissen (z. B. Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub); sowie
- Rechtsnormen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
Die Wirkung und Bedeutung von Tarifverträgen, die Rechtsstellung der Tarifparteien und Rahmenbedingungen für das Zustandekommen von Tarifabschlüssen sind im Tarifvertragsgesetz (TVG) niedergelegt.


