Teilzeitbeschäftigte sind ArbeitnehmerInnen, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unterhalb der Grenze der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit vereinbart ist.
Teilzeitbeschäftigte sind ArbeitnehmerInnen, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unterhalb der Grenze der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit vereinbart ist.