Mehrarbeit und Überstunden werden oft im betrieblichen Sprachgebrauch nicht präzise unterschieden. Mehrarbeit in der juristischen Definition wird meistens in Tarifverträgen geregelt. Wie Mehrarbeitsbedingungen umgesetzt und unter welchen Bedingungen Überstunden geleistet und abgerechnet werden, sollte Betriebsvereinbarungen niedergelegt werden.
Auch in flexibilisierten Arbeitszeitmodellen muss es eine handhabbare Unterscheidung zwischen der variablen Verteilung der Regelarbeitszeit und allen darüber hinausgehenden zuschlagspflichtigen Mehrarbeitsstunden geben, die für die betroffenen ArbeitnehmerInnen nachvollziehbar ist.


