Wenn in diesem Produkt von Vereinbarungen gesprochen wird, dann sind damit Übereinkünfte zwischen den betrieblichen Akteuren gemeint, die sich auf bestimmte Formen der Kommunikation, des Umgangs miteinander oder der Regelung bestimmter Sachverhalte verständigt haben. In der Regel sind damit die Geschäftsführung und der Betriebsrat angesprochen.
Vereinbarungen können auf der Grundlage von öffentlichen Erklärungen, Gesprächsprotokollen, schriftlichen Mitteilungen oder Dokumenten basieren. Im Betriebsverfassungsgesetz wird dafür auch der Begriff der Regelungsabrede benutzt, die vielfach in Betrieben dazu dient, alltägliche Ereignisse und Entscheidungssituationen zu bewältigen. Sie fällt allerdings in ihrer Bedeutung und rechtlichen Wirkung hinter die Betriebsvereinbarung zurück, für die bestimmte Formvorschriften zu Grunde zu legen sind.


