Bei der Wahlarbeitszeit vereinbaren ArbeitnehmerInnen mit ihrem Arbeitgeber eine (nominelle) Verringerung ihrer Vertragsarbeitszeit, womit sie auch ein veringertes Entgelt erhalten. Tatsächlich leisten sie aber mehr Stunden, als diese Vereinbarung vorsieht, z. B. genau so viel, wie vorher auch. Die entstehende Differenzzeiten werden als fest vereinbarte Plussalden (wie ein Bank-Dauerauftrag) auf ein Langzeitkonto gebucht und können später als zusammenhängende Freizeiten genommen werden.