Mit dem Begriff der Zeitsouveränität wird der zunehmende Wunsch von Menschen aufgegriffen, Form und Gestaltung der Arbeitszeit so zu wählen, dass diese auf ihre individuellen Bedürfnisse, persönlichen Lebenslagen und Lebensphasen zugeschnitten ist.
Zeitsouveränität ist dabei mehr als Vision und Ziel von betrieblichen Gestaltungsprozessen zu begreifen. Tatsächlich beruht ein Betrieb auf dem organisierten Zusammenwirken von vielen Menschen, ausgerichtet an externen Herausforderungen. Die Beschäftigten sollten ihre individuellen Wünsche, Bedürfnisse und Zwänge zwar einbringen (können), werden diese aber nicht immer verwirklichen können.
In der Auseinandersetzung mit dem Ziel der Arbeitszeitsouveränität ist im Unternehmen zu prüfen, in welchem Maße verbindliche Regeln benötigt werden, die auch als juristische Normen in Form von kollektiven Arbeitszeitmodellen und Organisationsanweisungen (z. B. zur Anwesenheits-Zeiterfassung) niedergelegt werden. Darüberhinaus gibt die Unternehmenskultur den (veränderbaren) Rahmen dafür ab, wie im Alltag die Abstimmungsprozesse zwischen den MitarbeiterInnen und ihren Führungskräften (über Spielregeln) vorgenommen werden.


