Ein Betrieb ist die ausführende Organisation eines Unternehmens.
Juristisch ausgedrückt:
Ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist die rechtlich unselbständige, organisatorisch aber selbständige Einheit, mit der der Unternehmer/Arbeitgeber durch Nutzung von Arbeitskräften und sächlichen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt (z. B. Herstellung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen).


