Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) wird nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz definiert als die wiederholte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Überlassung von ArbeitnehmerInnen an Dritte (Entleiher) zum Zwecke der Arbeitsleistung.