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ZeitWörter | Arbeitnehmerüberlassung

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) wird nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz definiert als die wiederholte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Überlassung von ArbeitnehmerInnen an Dritte (Entleiher) zum Zwecke der Arbeitsleistung.

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