Im Nachweisgesetz ist die Verpflichtung von Arbeitgebern festgehalten, bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses die mit einem/einer ArbeitnehmerIn ausgehandelten Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin aushändigen.


