Das im Aufbau befindliche einheitliche Sozialgesetzbuch soll die Rechtsgrundlagen der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik zusammenfassen.
SGB III enthält die wesentlichen Bestimmungen zur Arbeitsförderung, also alle Verfahrensvorschriften, die die Zusammenarbeit mit und mögliche Leistungsansprüche gegenüber den Trägern der Arbeitslosenversicherung (Arbeitsämtern) regeln. Das SGB III hat das frühere Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ersetzt.
SGB IV enthält gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, die die Arbeitsweise der Sozialversicherungsträger einerseits und die Verpflichtungen und Ansprüche der Versicherten andererseits regeln.


