TrennbildHomeTrennbildSitemapTrennbildImpressum
Unternehmen|Partner-Links
ZeitWörter | Bürgschaftsurkunde
Eine Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben kann durch schriftliche Bürgschaftserklärung des ausstellenden Kreditinstituts als "selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft zugunsten Dritter“ gegenüber den bezugsberechtigten ArbeitnehmerInnen rechtskräftig dokumentiert werden. Im Falle der Einzelbürgschaft erhalten alle ArbeitnehmerInnen eine solche Urkunde, bei der Globalbürgschaft sichert eine Urkunde, die bei einem zu benennenden Treuhänder hinterlegt wird, die Ansprüche mehrerer ArbeitnehmerInnen ab.
ZeitSchrift abonnieren
 
E-Mail-Adressen
 
Böker
 
Engelhardt
 
ZeitSchrift
 
ZeitBrief abonnieren eMail:
Ein-Austragen
 
Suche
nach: