Ein Treuhänder kann bei der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben gewährleisten, dass die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen gebündelt wahrgenommen ("gepoolt) werden und bei Eintritt des Insolvenzfalles eine rechtskonforme Zahlungsabwicklung erfolgen kann. Die Einschaltung eines Treuhänders kann den Verwaltungsaufwand von Insolvenzsicherungsmodellen reduzieren, weil globale Absicherungsmodelle gewählt werden können (Globalbürgschaft, Gemeinsame Pfandrechte, Kautionsversicherung), bei denen nicht allen ArbeitnehmerInnen individuelle Urkunden ausgestellt und fortlaufend aktualisiert werden müssen.
Als Treuhänder besonders geeignet sein können Betriebsratsmitglieder, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Anwälte. Es bietet sich an, treuhänderische Aufgaben in einer eigenständigen Rechtsform anzusiedeln (Verein, Stiftung oder dergleichen).


