Tritt ein Kreditinstitut im Rahmen einer Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben gegenüber den bezugsberechtigten Arbeitnehmern (durch Ausstellung einer Bürgschaftsurkunde) als Bürge für die Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers ein, wird dies banktechnisch als AVAL-Kredit bezeichnet, für den der Arbeitgeber eine AVAL-Provision an die Bank zu zahlen hat. Die Höhe einer solchen Provision richtet sich nach dem Bürgschaftsvolumen, der Laufzeit, dem Ergebnis der vorausgehenden Bonitätsprüfung und den hinterlegten Sicherheiten des beantragenden Unternehmens.